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   OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97   

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https://dejure.org/1998,13740
OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97 (https://dejure.org/1998,13740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.01.1998 - 1 Ws 314/97 (https://dejure.org/1998,13740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 1 Ws 314/97 (https://dejure.org/1998,13740)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97
    Eine Verletzung der Auslieferungsrechte oder sonstiger Hoheitsrechte des thailändischen Staates, die selbst bei eigenmächtigem Vorgehen deutscher Beamter auf thailändischem Boden kein Strafvollstreckungshindernis zugunsten des Verfolgten begründen würde (vgl. BGH in NStZ 1984, 563 und 1985, 464), scheidet angesichts des Kenntnisstands der thailändischen Behörden und der einvernehmlichen Handhabung der Abschiebung aus.
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 1 Ws 314/97
    Eine Verletzung der Auslieferungsrechte oder sonstiger Hoheitsrechte des thailändischen Staates, die selbst bei eigenmächtigem Vorgehen deutscher Beamter auf thailändischem Boden kein Strafvollstreckungshindernis zugunsten des Verfolgten begründen würde (vgl. BGH in NStZ 1984, 563 und 1985, 464), scheidet angesichts des Kenntnisstands der thailändischen Behörden und der einvernehmlichen Handhabung der Abschiebung aus.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 5 B 9.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Passentziehung; Passversagung; Strafverfolgung;

    Ein Auslieferungsverbot besteht nicht (vgl. dazu Beschluss des OLG Karlsruhe vom 13. Januar 1998 - 1 Ws 314/97 -, juris Rn. 16).

    Zwar sind die schlechten Haftbedingungen in Thailand allgemein- und gerichtsbekannt (vgl. die allgemein zugänglichen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Thailand und das Merkblatt der Deutschen Botschaft in Bangkok für deutsche Strafgefangene sowie Beschluss des OLG Karlsruhe vom 13. Januar 1998 - 1 Ws 314/97 -, juris Rn. 17, und Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 2011 - 014 KLs-130 Js 62/05-8/10 -, juris Rn. 499, in den letztgenannten Entscheidungen wird die Haft in Thailand im Verhältnis 1:3 auf eine Freiheitsstrafe in Deutschland angerechnet; a.A. das AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 4. Oktober 2000 - 1 Ls 43 Js 44778/97 -, juris (LS), das ein Anrechnungsverhältnis von 1:2 für zutreffend hält).

  • VG Berlin, 17.12.2015 - 34 K 424.15

    Rechtsweg bei Festnahme deutscher Staatsangehörige im Ausland

    Ob der ausländische Staat einem solchen Ersuchen nachkommt, weil er zu diesen Fahndungsmaßnahmen aufgrund internationaler Regelungen verpflichtet ist oder weil er (im Einzelfall) diese auch ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung veranlasst - etwa im Rahmen von Interpol -, fällt allein in seine Entscheidungskompetenz, ebenso wie die Festnahme des jeweils Gesuchten selbst (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 1 Ws 314/97 -, juris Rn. 16).
  • OLG Jena, 17.12.2012 - 1 Ws 454/12

    Strafvollstreckung: Anrechnung im Ausland erlittener Abschiebehaft auf eine

    Wird der Verurteilte im Ausland in Abschiebehaft genommen und anschließend nach Deutschland abgeschoben, dürfte eine funktionale Verfahrenseinheit zwischen der erlittenen ausländischen Abschiebehaft und der inländischen Strafvollstreckung außerdem anzunehmen sein, wenn auf Betreiben der deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Umgehung eines komplizierten Auslieferungsverfahrens von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung passbeschränkende Maßnahmen vorgenommen werden, deren unausweichliche und vorhersehbare Folgen ein Verstoß des Verurteilen gegen die ausländerrechtlichen Bestimmungen des ausländischen Staates und seine Inhaftierung und Abschiebung nach Deutschland sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.01.1998, 1 Ws 314/97, bei juris).
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